* FREQUENTLY ASKED QUESTIONS *
– HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN –

Nachfolgend beantworten wir euch vorab all die Fragen, die uns bis heute von unterschiedlichen Leuten in unterschiedlichen Zusammenhängen gestellt wurden und von denen wir glauben, dass ihre dazugehörigen Antworten auch euch interessieren könnten. Zudem haben wir einige potenziell aufkommende Fragen vorweggenommen, um euch und uns ein wenig Arbeit zu sparen. Solltet ihr Fragen haben, die wir an dieser Stelle und in dieser Rubrik noch nicht behandelt haben – lasst es uns über eine E-Mail an vorstand@kg-wirges.de wissen!

01. Wie lautet der offizielle Name des Vereins?

Der offizielle Name des Vereins lautet „Kirmesgesellschaft Wirges e.V.“. Mit diesem Namen ist er in das Vereinsregister beim Amtsgericht Montabaur eingetragen, weshalb er dazu berechtigt ist den Namenszusatz „e.V.“ zu führen.

02. Wann wurde der Verein gegründet?

Der Verein „Kirmesgesellschaft Wirges e.V.“ wurde am 13. September 2019 im Reginlindenpark in Wirges gegründet.

03. Wer hat den Verein gegründet?

Der Verein „Kirmesgesellschaft Wirges e.V.“ wurde von sieben engagierten Mitgliedern der damaligen Kirmesgesellschaft aus vier unterschiedlichen Ehemaligengruppierungen („Domstars Wirges“, „Bermudakings und -queens“, „Die Helden der Obergass“ und „TippiTitanen“) gegründet. Die Gründungsmitglieder waren Konstantin Rolheiser (TippiTitanen), Markus und Jacqueline Schlotter und Adrian Jungbluth (Die Helden der Obergass), Manuel Metternich (Bermudakings und -queens) sowie Frederic Gielsdorf und Sascha Ley (Domstars Wirges), die allesamt zuvor in administrativen und/oder repräsentativen Funktionen und Ämtern für die Kirmesjugend und die Kirmesgesellschaft tätig waren und das Geschehen des Kirchweihfestes ein Jahrzehnt lang aktiv mitgeprägt und mitgestaltet haben. Weitere Informationen finden sich hier.

04. Was ist der Zweck des Vereins?

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige / kirchliche Zwecke. Diese sind die Förderung von Kunst und Kultur (§52, Abs. 2 AO5), die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde (§52, Abs. 2 AO22), die Förderung des traditionellen Brauchtums (§52, Abs. 2 AO23) sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und kirchlicher Zwecke. (§52, Abs. 2 AO25)

05. Vertritt der Verein bestimmte politische, gesellschaftliche oder kirchliche Position?

Nein! Der Verein ist parteipolitisch neutral und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz.

06. Gibt es im Rahmen der gemeinnützigen / kirchlichen Zwecke Schwerpunkte in der Vereinsarbeit?

Ja! Ein besonderes Augenmerk der Vereinsarbeit liegt auf der Mitgestaltung der Wirgeser Kirmes, die traditionell am Wochenende des ersten Septembersonntages stattfindet, sowie auf der Unterstützung und Beratung der jeweils amtierenden Kirmesjugend und ihrer Nachläuferschar.

07. Gibt es weitere Beschäftigungsfelder des Vereins?

Ja! Des Weiteren widmet sich der Verein, nebst den bereits genannten Schwerpunkten und Zwecken, der geschichtlichen Aufarbeitung und der daraus hervorgehenden Erstellung einer fortzuführenden Chronik über die kirchliche Tradition des Kirchweihfestes im Heimatort Wirges.

08. Ist der Verein gemeinnützig?

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Seine Tätigkeit und etwaiges Vermögen dienen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des dritten Abschnittes der Abgabenordnung (AO), §§51ff. in der jeweils gültigen Fassung. Deshalb strebt der Verein die Gemeinnützigkeit an.

09. Was geschieht mit den finanziellen Mitteln des Vereins?

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

10. Werden Vorstandsmitglieder und andere Funktionäre für ihre Tätigkeiten entgeltlich entlohnt?

Nein! Die Inhaber*innen von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Es darf kein Mitglied durch Ausgaben, die dem gesetzten Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

11. Was geschieht mit Zuwendungen an den Verein? (wichtig für Sponsoren und Förderer!)

 Zuwendungen an den Verein aus zweckgebundenen Mitteln dürfen nur für die vorgeschriebenen Zwecke Verwendung finden.

12. Welche Arten von Mitgliedern führt der Verein?

Der Verein führt ordentliche, außerordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder.

13. Was ist ein ordentliches Mitglied des Vereins?

Ordentliche Mitglieder sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nur ordentliche Mitglieder sind stimmberechtigt und können in Vereinsämter gewählt werden.

14. Was ist ein außerordentliches Mitglied des Vereins?

Außerordentliche Mitglieder sind alle aktiven Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Mitglieder der amtierenden Kirmesjugend sind. Außerordentliche Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und können nicht in Vereinsämter gewählt werden, sind aber dennoch Teil der Mitgliederversammlung. Jugendliche (außerordentliche) Mitglieder werden mit der Vollendung des 18. Lebensjahres zu ordentlichen Mitgliedern. Das Ausscheiden aus der amtierenden Kirmesjugend hat, im Falle der Volljährigkeit, eine automatische Änderung des Mitgliedsstatus zur Folge (von „außerordentlich“ zu „ordentlich“).

15. Ich bin Mitglied der Kirmesjugend / Nachläufer. Kann ich trotzdem Mitglied des Vereins werden?

Ja! Im Falle der Mitgliedschaft bei den amtierenden Nachläufern oder der amtierenden Kirmesjugend besteht dennoch die Möglichkeit

16. Ich bin weder Mitglied bei den Nachläufern, noch Mitglied bei der Kirmesjugend. Generell war ich nie Mitglied einer der beiden Gruppierungen. Kann ich trotzdem Mitglied des Vereins werden?

Ja! Eine vorherige Tätigkeit ist förderlich und von Vorteil, aber keine Voraussetzung für eine Beitrittsanfrage. Der Verein ist für Interessierte jederzeit offen. Minderjährige Bewerber*innen werden dabei im Falle einer Aufnahme zu „außerordentlichen Mitgliedern“ – volljährige Bewerber*innen zu „ordentlichen Mitgliedern“.

17. Wer oder was ist die Kirmesjugend? Kann ich dort Mitglied werden?

Die amtierende Kirmesjugend ist in der Tradition des Wirgeser Kirchweihfestes der aktuelle Kirmesjahrgang der Stadt Wirges, bestehend aus Mitgliedern des Jahrgangs bzw. der Jahrgänge, die zum Stichtag des 1. Septembers des Kirmesjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben. In ferner Vergangenheit war es sogar üblich erst mit Vollendung des 20. Lebensjahres Mitglied der Kirmesgesellschaft zu werden. Um Mitglied in der Kirmesjugend zu werden muss einerseits die oben genannte Anforderung erfüllt werden, anderenfalls sollten Interessierte gebürtige Wirgeser*innen sein oder eine nachweisliche familiäre / ideelle Verbindung zur Stadt haben. Mitgliedsanfragen an die Kirmesjugend leiten wir gerne weiter – einen Kontakt stellen wir auf Anfrage umgehend her. Zudem besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über den Stadtbürgermeister, Beigeordnete der Stadt Wirges oder direkt über die Kontaktadresse info@kg-wirges.de . Auf unserer Website befindet sich darüber hinaus eine Vorstellungsseite der amtierenden Kirmesjugend, die auch etwaige Ansprechpartner*innen aus dem Vorstand der Gruppierung aufführt und vorstellt. Die Kirmesjugend ist traditionell, gemäß der Hauptfarbe des Stadtwappens, in blau gekleidet.

18. Wer oder was ist die Nachläuferschar? Kann ich dort Mitglied werden?

Die amtierende Nachläuferschar (auch: die Nachläufer) ist in der Tradition des Wirgeser Kirchweihfestes der kommende / nächstjährige Kirmesjahrgang der Stadt Wirges, bestehend aus Mitgliedern des Jahrgangs bzw. der Jahrgänge, die zum Stichtag des 1. Septembers des Kirmesjahres das 16. (früher 17.) Lebensjahr vollendet haben. Um Mitglied in der Nachläuferschar zu werden muss einerseits die oben genannte Anforderung erfüllt werden, anderenfalls sollten Interessierte gebürtige Wirgeser*innen sein oder eine nachweisliche familiäre / ideelle Verbindung zur Stadt haben. Mitgliedsanfragen an die Nachläuferschar leiten wir gerne weiter – einen Kontakt stellen wir auf Anfrage umgehend her. Zudem besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über den Stadtbürgermeister, Beigeordnete der Stadt Wirges oder direkt über die Kontaktadresse info@kg-wirges.de . Auf unserer Website befindet sich darüber hinaus eine Vorstellungsseite der amtierenden Nachläuferschar , die auch etwaige Ansprechpartner*innen aus dem Vorstand der Gruppierung aufführt und vorstellt.

19. Was ist denn nun eigentlich der Unterschied zwischen der Kirmesjugend und der Kirmesgesellschaft?

Die Kirmesjugend ist die Jugendorganisation rund um das Wirgeser Kirchweihfest, die in repräsentativer Funktion aktiv Kirmestraditionen pflegt – beispielsweise das Kirmesbaumschälen und -stellen am Donnerstag und Freitag; das Bäumchenstellen an den örtlichen Lokalitäten und Traditionsplätzen (z.B. vor der Kirche) am Samstag; der Besuch der Messe am Kirmessonntag; die Ernennung des Kirmesekels, der am Kirmessonntag eine Rede hält; das Stellen eines Vortanzpaares, dass am Kirmessonntag den Kirmesreigen mit dem traditionellen Vortanz (Walzer) eröffnet, und vieles mehr. Die Kirmesgesellschaft ist der Verein rund um das Wirgeser Kirchweihfest, der in administrativer Funktion aktiv das Rahmenprogramm rund um die Kirmes herum mit plant, organisiert, vorbereitet und gestaltet – beispielsweise das Gesamtkonzept der Veranstaltung, die musikalische Gestaltung des Kirmesprogramms, den traditionellen Ablaufplan der Kirmesjugend und die gemeinnützige Beteiligung des Vereins bei der Umsetzung kirchlicher Traditionen. All dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Wirges und der Pfarrgemeinde St. Bonifatius. Der Verein fungiert als Bindeglied zwischen Kirche, Stadt, Kirmesjugend und Nachläuferschar und versteht sich selbst als Sprachrohr, Mittler und Traditionswahrer vor Ort. Darüber hinaus bereichert der Verein die Stadt und ihre Einwohner*innen jährlich gemäß Satzung mit weiteren gemeinnützigen Zwecken, insbesondere in Form von Veranstaltungen und Aktionen. Des Weiteren bietet der Verein auch „älteren“ Bürger*innen eine Beteiligungsmöglichkeit hinsichtlich der Brauchtumspflege in ihrem Heimatort.

20. Ich möchte den Verein unterstützen, will dabei aber nicht aktiv als Mitglied („ordentliches Mitglied“) in Erscheinung treten oder tätig werden. Gibt es da Möglichkeiten?

Ja! Der Verein führt neben ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern auch fördernde Mitglieder. Natürliche Personen (Privatpersonen) können dann fördernde Mitglieder werden, wenn Sie den Verein finanziell unterstützen möchten, aber kein Interesse an einer aktiven Mitgliedschaft / Mitarbeit haben. Juristische Personen (Firmen, Vereine, etc.) können grundsätzlich nur als fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Fördernde Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und können nicht in Vereinsämter gewählt werden, sind aber dennoch Teil der Mitgliederversammlung. Fördermitglieder zahlen einen selbst und frei zu bestimmenden jährlichen Beitragssatz von jedoch mindestens 12 Euro pro Jahr. Darüber hinaus regelt die Vereinsordnung tarifliche Abstufungen im Rahmen von Fördermitgliedschaften. Weitere Informationen hierzu finden sich hier. Der Mitgliedsantrag zum Download befindet sich hier.

21. Ich bin Besitzer*in einer Firma / eines Geschäftes und möchte den Verein finanziell unterstützen, gegebenenfalls Sponsor werden. Gibt es da Möglichkeiten?

Ja! Ab einer Fördersumme von 250 Euro jährlich aufwärts gilt eine juristische Person im Rahmen ihrer Fördermitgliedschaft automatisch als Sponsor. Aber einer Summe von 500 Euro jährlich gilt sie als Premiumsponsor, ab einer Fördersumme von 1000 Euro jährlich als Hauptsponsor. Die finanzielle Förderung des Vereins ist natürlich auch unterhalb der Summe von 250 Euro möglich, fällt dann jedoch unter den Bereich einer gewöhnlichen Fördermitgliedschaft. Sponsoringmitgliedschaften juristischer Personen sind mit entsprechenden Leistungen verbunden. Weitere Informationen hierzu finden sich hier. Der Mitgliedsantrag zum Download befindet sich hier. Für konkrete Anfragen bitten wir um Kontaktaufnahme zum Vorstand. Schreiben Sie uns doch einfach eine E-Mail.

22. Wann und wie wird man Ehrenmitglied der Kirmesgesellschaft?

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Ehrenmitgliedschaft einzelnen Personen verliehen werden, die sich besondere Verdienste bei der Unterstützung des Vereinszwecks und des Vereins erworben haben. Vorschläge für die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft erfolgen durch schriftliche Einreichung durch den Vorstand. Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft setzt jedoch in der Regel eine mindestens 25-jährige Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied voraus. Über Ausnahmen entscheidet der amtierende Vorstand. Die Ernennung zum Ehrenmitglied kann der Verein nicht einseitig vornehmen, sie ist nur mit Zustimmung des / der zu Ehrenden möglich.

23. Wie werde ich Mitglied des Vereins?

Ordentliches oder außerordentliches Mitglied der Kirmesgesellschaft Wirges e.V. kann jeder / jede Wirgeser/in werden, soweit er / sie das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Ehemalige Wirgeser Bürger*innen können ebenfalls Mitglied der Kirmesgesellschaft werden, wenn sie in der Vergangenheit behördlich in Wirges gemeldet waren. In Einzelfällen kann von diesen Vorgaben abgewichen werden. Anträge auf Aufnahme als ordentliches, außerordentliches oder förderndes Mitglied sind schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten, wobei Minderjährige einer Zustimmungserklärung ihres / ihrer gesetzlichen Vertreters / Vertreterin bedürfen. Über die Aufnahme entscheidet der amtierende Vorstand. Die Aufnahme neuer Mitglieder ist jederzeit möglich.

24. Welche Pflichten habe ich als Vereinsmitglied?

Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen, insbesondere bei den Vorbereitungen und der Mitgestaltung der Wirgeser Kirmes. Des Weiteren verpflichtet sich das Mitglied mit dem Eintritt in den Verein zur satzungsgemäßen regelmäßigen und pünktlichen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags.

25. Gibt es einen Mitgliedsbeitrag bzw. kostet die Mitgliedschaft im Verein etwas?

 Ja! Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich bei der ersten Jahreshauptversammlung für das kommende / folgende / nächste Geschäftsjahr neu festgesetzt oder bestätigt. Der aktuelle Mitgliedsbeitrag liegt gemäß Vereinsordnung für ordentliche Mitglieder bei 60 Euro pro Jahr. Außerordentliche Mitglieder zahlen den halben Beitragssatz, dementsprechend aktuell 30 Euro pro Jahr. Fördernde Mitglieder legen ihren jährlichen Beitragssatz selbst und frei fest, zahlen jedoch mindestens 12 Euro pro Jahr. Bei Eintritt in den Verein ist der komplette Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr zu entrichten.

26. Kann ich die Mitgliedschaft kündigen bzw. aus dem Verein auch wieder austreten?

Ja! Der Austritt eines Mitglieds ist zu einem Monatsende möglich und muss schriftlich erklärt werden; das Schreiben ist an den Vorstand des Vereins zu richten. Der Austritt kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten erklärt werden. Während des Laufs der Kündigungsfrist hat der Austrittswillige die sich aus der bisherigen Mitgliedschaft ergebenen Rechte und Pflichten.

27. Kann ich die Mitgliedschaft verlieren bzw. aberkannt bekommen?

Ja! Der Ausschluss eines Mitglieds kann jedoch nur nach schriftlich begründetem Antrag eines ordentlichen Mitglieds durch einstimmigen Beschluss im Vorstand erfolgen. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied mit seinem Verhalten gegen die Vereinsinteressen verstößt, den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Der Ausschluss eines Mitglieds bedarf keines schriftlich begründeten Antrags, wenn das Mitglied mit seinen Beitragsverpflichtungen mehr als 6 Monate im Verzug ist. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus der Mitgliedschaft. Der gezahlte Beitrag wird für das laufende Jahr nicht zurückerstattet.

28. Was sind die Organe des Vereins?

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und sein Beirat.

29. Was ist die Mitgliederversammlung?

Die Mitgliederversammlung besteht aus den ordentlichen, außerordentlichen und fördernden Mitgliedern, sowie Ehrenmitgliedern. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder. Die Mitgliederversammlung ist zweimal jährlich einzuberufen: das erste Mal bis spätestens zum 31. März, das zweite Mal bis spätestens zum 15. August. Die fristgerechte Einberufung zu diesen beiden Jahreshauptversammlungen erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Wirges. Zweck der ersten Mitgliederversammlung ist die Jahresplanung des anstehenden Geschäftsjahres, sowie ein Rückblick auf das vergangene Geschäftsjahr. Zweck der zweiten Mitgliederversammlung ist die konkrete Abschlussplanung der Mitgestaltung der in unmittelbarer Nähe anstehenden Kirmes, sowie eine Überprüfung über den Einhalt der aktuellen Jahresplanung.

30. Wer oder was ist der Vorstand?

Der Vorstand des Vereins besteht aus 5 Mitgliedern. Diese sind: der / die Geschäftsführer/in, der / die Mitgliedsbeauftragte, der / die Schatzmeister/in, der / die Schriftführer/in und der / die Stadtbeauftragte. Weitere Informationen zum Aufgabenprofil der einzelnen Posten und zur aktuellen Besetzung des Vorstands finden sich hier.

31. Wozu gibt es den Vorstand - was tut er?

Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie führen die Geschäfte des Vereins, berichten der Mitgliederversammlung, unterbreiten ihr den Haushaltsplan und leiten die Mitgliederversammlung. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes wird durch die Geschäftsordnung geregelt.

32. Wer oder was ist der Beirat?

Der Beirat bestehst mindestens aus folgenden Mitgliedern: einem / einer Sprecherin der Stadt Wirges, einem / einer Sprecherin der Pfarrei St. Bonifatius Wirges, einem / einer Sprecherin der amtierenden Kirmesjugend der Stadt Wirges und einem / einer Sprecherin der amtierenden Nachläuferschar der Stadt Wirges. Auf Beschluss des Vorstandes kann der Beirat des Vereins zu Beginn eines Geschäftsjahres für die (restliche) Dauer einer Legislaturperiode oder auch lediglich eines Jahres durch beliebig viele Posten erweitert werden. Die Mitgliedschaft im Beirat erfordert keine Mitgliedschaft im Verein. Mitglied des Beirates kann somit jede natürliche Person werden, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und Einwohner/in der Stadt Wirges ist. Über Ausnahmen entscheidet der amtierende Vorstand.

33. Wozu gibt es den Beirat - was tut er?

Die Aufgaben des Beirates bestehen in der Beratung des Vorstandes bei Entscheidungsfragen, der Informationsweiterleitung an den Vorstand, den Verein und seine Mitglieder, dem aktiven Gedanken- und Meinungsaustausch aller Gremien und Gruppen und der Mitarbeit bei der Vorbereitung der Mitgestaltung der Wirgeser Kirmes.

34. Ist es möglich den Verein Kirmesgesellschaft zu einer Veranstaltung einzuladen? Beispielsweise zu einer Kirmes?

Selbstverständlich! Die Kirmesgesellschaft Wirges e.V. ist jederzeit offen für Anfragen und Einladungen und besucht gern die Kirchweihfeierlichkeiten in anderen Ortschaften. Offizielle Einladungen sind einfach an vorstand@kg-wirges.de zu richten – der Vorstand setzt sich dann zeitnah mit euch in Verbindung.